Eu-Führerscheinklassen
Alle Führerscheinklassen oder -kategorien.
Eu-Führerscheinklassen.
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Die Führerscheinklasse AM
gilt für leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a). Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung für zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). EU führerscheinklassen
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen oder dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013nd, 52, S. XNUMX).
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Eingeschlossene Klassen: keine.
Führerscheinklasse A1
Krafträder (mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Klasse eingeschlossen: AM.
Führerscheinklasse A2
Krafträder (einschließlich Beiwagen) mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg, die nicht aus einem Kraftrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW entwickelt wurden.
Übergangsgesetz: Eingeschränkte Führerscheine der Klasse A, die vor dem 19. Januar 2013 (XNUMX) ausgestellt wurden, werden nach zwei Jahren automatisch in die Klasse A (ohne Einschränkung) eingestuft.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Klassen umfassen: A1 und AM.
Führerschein Klasse A
Krafträder (einschließlich Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für den Direkteinstieg) oder 20 Jahre (wenn Sie die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzen).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM.
Eu führerscheinklassen alt neu
Führerscheinklasse B, BF17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3 kg nicht übersteigt, und in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge, bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 500 kW jedoch nur, wenn der Inhaber des Führerscheins mindestens 15 Jahre alt ist. Eu führerscheinklassen alt neu
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerscheinklasse B 96
Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg. Eu führerscheinklassen alt neu
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse BE.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Eu führerscheinklassen alt neu
Führerscheinklasse C1.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 750 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als XNUMX kg).
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse C1E
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination nicht mehr als 12 kg beträgt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE und D1E, wenn der Inhaber berechtigt ist, Fahrzeuge der Klasse D1 zu führen.
Führerschein der Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die für die Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge 8 m nicht überschreitet (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse D1E
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D1 erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE
Führerschein der Klasse D
Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: D1
Führerscheinklasse DE
Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D erforderlich.
Einbezogene Klassen: BE, D1E
Classes included: BE, D1E
Führerschein der Klasse T
Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind und zu diesem Zweck eingesetzt werden (auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre für 40 km/h (bbH) und 18 Jahre für 60 km/h (bbH)
Enthaltene Klassen: L, AM
Führerschein der Klasse L
Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke konstruierte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h ausgestattet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von jeweils nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine